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   VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188   

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https://dejure.org/2005,19466
VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188 (https://dejure.org/2005,19466)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2005 - 12 B 02.2188 (https://dejure.org/2005,19466)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 12 B 02.2188 (https://dejure.org/2005,19466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Leistungen der Eingliederungshilfe; Kostenlast für einen Integrationshelfer, der ein behindertes Kind während des Besuchs einer Förderschule betreut; Übernahme der Kosten für während des Schulunterrichts erforderliche individuelle Betreuung und Pflege; ...

  • Judicialis

    BayEUG Art. 19 Abs. 3; ; BaySchFG Art. 2 Abs. 1; ; BSHG § 39; ; BSHG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; SGB X § 102

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers durch die Schulverwaltung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04

    Kreis muss für Integrationshelfer aufkommen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188
    1.3 Aber auch ein Erstattungsanspruch aufgrund allgemeinen Verwaltungsrechts steht dem Kläger nicht zu, weil der Beklagte nicht verpflichtet ist, die Individualbetreuung behinderter Schüler sicherzustellen und es damit an einer Vermögensverschiebung zugunsten des Beklagten fehlt (vgl. OVG RhPf vom 16.7.2004 NVwZ-RR 2005, 186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 19 A 2962/02

    Erstattung der Kosten für den Einsatz von Integrationshelfern in der Grundschule

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188
    Im Übrigen würden die Kosten für den Einsatz von Integrationshelfern zu den Schulkosten gehören (vgl. OVG NRW vom 9.6.2004 Az. 19 A 2962/02).
  • VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188
    Vielmehr besteht im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots lediglich ein Anspruch auf Teilhabe an den vorhandenen Bildungseinrichtungen, die der Staat im Rahmen des organisatorisch und finanziell Möglichen bereitzustellen hat (vgl. VerfGH 39, 87, 95; 28, 99, 102).
  • OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00

    Übernahme der Kosten für einen Zivildienstleistenden zur individuellen Betreuung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188
    Die Kosten für die Individualhilfe gehörten daher nicht zum Personalaufwand im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (vgl. OVG Saarl vom 19.6.2000 Az. 3 R 114/00).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Denn zu dieser Frage des nicht revisiblen Landesrechts hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mit Urteil vom 6. Juli 2005 (12 B 02.2188 - FEVS 57, 138 ) entschieden, dass behinderten Kindern nach bayerischem Landesrecht kein Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Besuch einer Förderschule zukommt.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - L 7 SO 414/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Denn derartige unterstützende Maßnahmen, die den Schulbesuch ermöglichen oder erleichtern, sind, wie § 12 Nr. 1 der Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes bzw. § 12 Nr. 1 der Verordnung nach § 60 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe-Verordnung) zeigen, Teil der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung nach § 35 a SGB VIII und nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BSHG bzw. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 6. Juli 2005 - 12 B 02.2188 - FEVS 57, 138-140; vgl. auch VGH Baden - Württemberg, Urteil vom 17. September 1997 - 6 S 1709/97 - FEVS 48, 30 und VG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2005 - 4 A 156/04 -, RdLH 2006, 29; vgl. auch LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 39 Rn. 35 zu den sog. Komplexleistungen).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2006 - 12 ME 474/05

    Bestimmung des förderbaren Umfangs der Betreuung eines sprachbehinderten Kindes

    Denn zur Überzeugung des Senats sind die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.4.2005 - BVerwG 5 C 20/04-, NJW 2005, 3160 f), derzufolge der Sozialhilfeträger an Entscheidungen der Schulverwaltung über die Zuweisung eines schulpflichtigen behinderten Kindes an eine bestimmte Schule bzw. eine bestimmte Schulart gebunden ist und dem nicht entgegenhalten kann, diese Form der Erfüllung der Schulpflicht sei aus sozialhilferechtlicher Sicht auf die Vermittlung einer unangemessenen Schulbildung gerichtet, gleichermaßen auf das Verhältnis zwischen dem zuständigen Träger der Jugendhilfe und der Schulverwaltung anzuwenden (insoweit bereits vor der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.1.2003 - 9 S 2268/02 -, FEVS 54, 222 ff; vgl. auch: Bay. VGH, Urt. v. 6.7.2005 - 12 B 02.2188 -, ZFSH/ SGB 2005, 607, 609).
  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 3 E 16.459

    Einrichtung einer Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Wege

    Vielmehr hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juli 2005 (12 B 02.2188 - juris) entschieden, dass behinderten Kindern nach bayerischen Landesrecht kein Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung einer Schulbegleitung für den Besuch einer Förderschule zukommt.
  • VG München, 18.04.2012 - M 18 K 12.288

    Fahrtkosten für den Besuch einer privaten Grundschule

    Mangels Erstattungsanspruch (vgl. BayVGH, Urt. v. 6.7.2005, Az.: 12 B 02.2188) kann die Beklagte nur darauf verwiesen werden, einen eventuell sich im Verhältnis zu Art. 34 BaySchFG ergebenden Wertungswiderspruch auf dem politischen Weg geltend zu machen.
  • VG München, 20.05.2009 - M 18 K 09.145

    Ein Anspruch auf eine Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe setzt

    Die Schulverwaltung ist nicht verpflichtet, den individuellen Pflegebedarf jedes einzelnen Schülers sicherzustellen, sondern kann sich darauf beschränken, den üblicherweise in einer Klasse auftretenden Pflegebedarf durch Zuweisung einer Kraft zu decken, die allen Kindern zur Verfügung steht (vgl. BayVGH, Urt. Vom 6.7.2005, 12 B 02.2188).
  • VG Ansbach, 15.02.2013 - AN 14 E 13.00332

    Einstweilige Anordnung; Kostenübernahme für eine Schulbegleitung;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 6. Juli 2005 (12 B 02.2188 = FeVS 57, 1038 ff) bereits entschieden, dass behinderten Kindern nach bayerischem Landesrecht kein Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Besuch einer Förderschule zukommt.
  • VG München, 23.02.2009 - M 18 E 09.148

    Integrationshelfer für den Besuch einer Förderschule

    Die Schulverwaltung ist nicht verpflichtet, den individuellen Pflegebedarf jedes einzelnen Schülers sicherzustellen, sondern kann sich darauf beschränken, den üblicherweise in einer Klasse auftretenden Pflegebedarf durch Zuweisung einer Kraft zu decken, die allen Kindern zur Verfügung steht (vgl. BayVGH, Urteil v. 6.7.2005, Az.: 12 B 02.2188, das auch einen Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Schulverwaltung wegen der Kosten eines Integrationshelfers verneint).
  • VG München, 25.02.2009 - M 18 E 09.245

    Anspruch auf vorläufige Kostenübernahme für einen Integrationshelfer zum Besuch

    Bei diesem Sachverhalt spricht vieles dafür, dass der hierdurch ausgelöste Bedarf nicht als sonderpädagogischer Förderbedarf von der Schule zu decken ist, sondern dass es sich hierbei um einen darüberhinausgehenden, spezifischen Eingliederungshilfebedarf handelt, der auch nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen wäre (wie d. Antragsgegner offenbar meint), weil die Schule für die Abdeckung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zuständig ist (vgl. hierzu auch d. Rechtsprechung d. Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, U. v. 6.7.2005, 12 B 02.2188, wonach behinderte Kinder nach bayerischem Landesrecht keinen Anspruch gegen die Schulverwaltung auf die Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Besuch einer Förderschule haben).
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